ZüriNewsKindermörder nicht verwahrt

Kindermörder nicht verwahrt

Dies entschied das Zürcher Obergericht. Die Rückfallgefahr sei gering. Der 66-jährige Gustav G. hatte vor sechs Jahren seinen Sohn in einem Winterthurer Hotelzimmer umgebracht. Bereits 1990 verletzte er ein Kind aus erster Ehe. So schwer, dass es behindert ist.
Publiziert am Mo 24. Sep. 2018 15:45 Uhr