MoneyKrankenkassenwechsel – Ich will weniger Prämien bezahlen!

Krankenkassenwechsel – Ich will weniger Prämien bezahlen!

Staffel 2020 – Folge 37
Schon bald muss der Kündigungsbrief bei Ihrer Krankenkasse auf dem Tisch liegen, wenn Sie im nächsten Jahr Prämien sparen wollen. Wie Sie dieses Schreiben aufsetzen, wo am meisten gespart werden kann und welches Versicherungsmodell mit welcher Franchise Sie am besten wählen – wir klären auf bei Money!
Erstausstrahlung:

Krankenkasse richtig kündigen und wechseln

Sie können die Grundversicherung jedes Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist (30. November) wechseln. Der Kündigungstermin für die Zusatzversicherung ist meistens früher und unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

Grundversicherung richtig wechseln und kündigen

  1. Vergleichen Sie Krankenkassen, Modelle und Franchisen im Krankenkassenvergleich.
  2. Bestellen Sie eine kostenlose und unverbindliche Offerte und schliessen Sie eine neue Grundversicherung ab.
  3. Ihre neue Krankenkasse informiert die bestehende Krankenkasse über den Wechsel.
  4. Kündigen Sie die Grundversicherung per Einschreiben via Kündigungsformular bis am 30. November. Massgebend ist der Posteingang bei der Krankenkasse und nicht der Poststempel.
  5. Die neue Grundversicherung wird per 1. Januar aktiv.

Allgemeine Hinweise

  1. Sie können auch kündigen und erst dann eine neue Grundversicherung bis 30. Dezember abschliessen.
  2. Sie können die Grundversicherung jedes Jahr wechseln.
  3. Die Krankenkasse muss alle Personen ohne Einschränkung aufnehmen.
  4. Ausstehende Monatsprämien müssen rechtzeitig beglichen werden. Zudem braucht die alte Krankenkasse eine Bestätigung, dass Sie eine neue Grundversicherung abgeschlossen haben. Ansonsten kann ein Krankenkassenwechsel verweigert werden.
  5. Überprüfen Sie beim Wechsel, ob sich auch eine Anpassung der Franchise oder des Versicherungsmodells lohnt. Das ermöglicht mitunter weitere Prämienersparnisse.
  6. Die Krankenkasse muss die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Sonst verlängert sich die Kündigungsfrist. Im Schreiben muss auf Ihr Kündigungsrecht aufmerksam gemacht werden.

Kündigung der Krankenkasse in der Grundversicherung

Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der bestehenden Krankenkasse eintreffen. Sie können die Grundversicherung auch kündigen, bevor Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenversicherung erhalten haben. Ihr Gesundheitszustand spielt bei der Grundversicherung keine Rolle – Sie können die Krankenkasse auch wechseln, wenn Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden.

Einhaltung der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Tag der gesetzlichen Frist bei der Krankenkasse (30. November, Spezialfall 31. März) zur gewöhnlichen Geschäftszeit eingetroffen ist. Es gilt das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält – der Poststempel ist nicht massgebend.

Eine ins Postfach gelegte eingeschriebene Sendung gilt zu dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem sie auf der Post abgeholt wird. Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darum sollten Sie die Kündigung bis spätestens Mitte November bzw. Mitte März eingeschrieben senden, damit ein Beweis für die rechtzeitige Kündigung vorliegt.

Kündigung der Krankenkasse bei tiefster Franchise

Erwachsene und Kinder mit der tiefsten Franchise (300 bzw. 0 Franken) und Standardmodell bzw. mit freier Wahl des Leistungserbringers können die Grundversicherung auf den 30. Juni kündigen. Dabei muss aber die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Das heisst: Die Kündigung muss bis am 31. März bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Bei einer höheren Franchise oder einem alternativen Krankenkassenmodell ist ein Wechsel auf 1. Juli nicht möglich.

Versicherte, deren Prämien trotzdem auf Mitte Jahr steigen, müssen von ihrer Krankenkasse bis Ende April informiert werden. Sie können in diesem Fall bis Ende Mai den Vertrag kündigen und per 1. Juli zu einer anderen Kasse wechseln.

So kündigen Sie die Zusatzversicherung 2020

  1. Vergleichen Sie Krankenkassen und Leistungen mit dem Zusatzversicherungsvergleich von Comparis.
  2. Bestellen Sie direkt eine kostenlose und unverbindliche Offerte.
  3. Prüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bestehenden Zusatzversicherung (meist bis 30. September).
  4. Warten Sie mit der Kündigung der bestehenden Versicherung, bis Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse erhalten haben.
  5. Kündigen Sie rechtzeitig Ihre Zusatzversicherung per Einschreiben (Posteingang massgebend).

Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen in der Festlegung der Kündigungsfrist frei. Oft ist die Kündigungsfrist länger als bei der Grundversicherung (z.B. drei Monate auf Jahresende, d.h. Ende September). Kündigen Sie Zusatzversicherungen erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse erhalten haben, da bei den Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht. Wollen Sie die Grundversicherung kündigen und Ihre Zusatzversicherungen aber bei der alten Krankenkasse belassen? Dann müssen Sie das mit aller Deutlichkeit mitteilen. Am besten bringen Sie im Kündigungsschreiben einen Vermerk an: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Meine Zusatzversicherung bleibt bei Ihrer Krankenkasse.»

  1. Um hingegen in einer Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, bedarf es einer Aufnahmeprüfung. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Sie in die Zusatzversicherung aufzunehmen. Krankenkassen können auch Deckungen für bestimmte Krankheiten ausschliessen oder den Versicherungsbeginn verschieben. So können Versicherte trotzdem zumindest von Teilen der Zusatzversicherung profitieren.
  2. Bei der Zusatzversicherung können Vorerkrankungen, Mehrjahresverträge oder längere Kündigungsfristen den Wechsel etwas schwieriger machen.

Kündigungsfristen bei einer Prämienveränderung

Es gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen (z.B. ab Mitteilung ein Monat oder bis Ende Jahr). Bei einer Prämienerhöhung infolge eines Wechsels in eine höhere Altersgruppe oder Wegfall eines Kollektivrabattes ist eine Kündigung ebenfalls möglich.

Kündigungsfristen bei einer unveränderten Prämie

Die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherungen sind verschieden. Gewisse Zusatzversicherungen haben eine mehrjährige Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen aufgeführt.

Tipps

  1. Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn von der neuen Kasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung vorliegt. Ansonsten sollten Sie nur die Grundversicherung kündigen.
  2. Macht die Versicherung eine Beginnverschiebung, müssen die Gesundheitsfragen teils nicht wiederholt werden. Deshalb kann es Sinn machen, die Zusatzversicherung frühzeitig anzufragen.
  3. Die Krankenkassen können bei Anträgen auf Zusatzversicherungen einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anbringen, wenn sie den Antragssteller in gesundheitlicher Hinsicht als ungünstiges Risiko beurteilen. Das bedeutet für den Versicherten, dass er keinen Anspruch auf Leistungen für die Behandlung der im Vorbehalt aufgeführten Krankheit hat.
  4. Beantworten Sie die Fragen im Versicherungsantrag korrekt und vollständig. Die Krankenkassen haben das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrags unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

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