ZüriNewsHarte Strafen im Hanfpapst-Prozess

Harte Strafen im Hanfpapst-Prozess

Der Haupttäter muss wegen eventualvorsätzlicher Tötung für 13 Jahre ins Gefängnis. Wegen seiner psychischen Krankheit wird die Haft in eine geschlossene Klinik aufgeschoben.
Publiziert am Mo 24. Sep. 2018 16:58 Uhr