NewsWeil es das Gesetz so will: Wildschwein-Baby von Jagdaufseher erschossen

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Weil es das Gesetz so will: Wildschwein-Baby von Jagdaufseher erschossen

Die Nabelschnur klebt noch am Körper, als das kleine Wildschwein-Baby von der Grenzwacht gefunden und auf den Tierlignadenhof Kaisten im Kanton Aargau gebracht wird. Der Gnadenhof nimmt das Wildschwein liebevoll auf. Doch die Geschichte nimmt kein Happy End: Das Tierbaby muss vom Jagdaufseher getötet werden - weil es das Schweizer Gesetz so vorschreibt.
Publiziert am Do 6. Mai 2021 12:01 Uhr

Die Grenzwacht im Kanton Aargau findet im Wald ein frisch geborenes Wildsäuli, das von seiner Mutter verstossen wurde. Das kleine Tier wird auf einen Gnadenhof gebracht. Dort muss der Jadgaufseher das Tier jedoch töten – so will es das Gesetz.

«Man darf Wildtieren nicht helfen, sondern muss den Wildhüter verständigen, der das Tier schiesst», sagt eine Tierpflegerin im Video.

Dem Wildschwein Josie gehe es auf ihrem Hof gut, es habe Appetit und schlage sich tapfer, so die Pflegerin weiter. «Ausserdem haben wir bereits seit 13 Jahren ein Wildschwein auf unserem Hof.»

Gegenüber «Blick» bestätigt die Aargauer Abteilung für Jagd den Fall: «Das Tier wurde vom zuständigen Jagdaufseher auf Anordnung getötet und erlöst», sagt Erwin Osterwalder, der Fachbereichsleiter. Seine Erklärung: Hätte die Grenzwacht das verstossene Ferkel nicht gefunden, wäre es auch in der Natur verendet.

Im Tierschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz ist klar festgelegt, dass nur Institutionen mit Bewilligung Wildtiere halten dürfen - dem Gnadenhof in Kaisten fehle diese Bewilligung, so Osterwalder.

In den Kommentaren unter dem Facebookvideo zeigen sich viele User empört und traurig: «Unverständlich. Aber da hat man keine Chance. Arme Josie», schreibt eine Userin. Und eine weitere kommentiert: «Mir fehlen die Worte. Mit was für einer Begründung nimmt man solchen Lebewesen das Leben? Es schockiert mich zutiefst.»

Text und Video: Lena Rhyner / FM1 Today

    #Kanton Aargau#Wildschwein#Kaisten#Jagdaufseher#Schweizer Gesetz
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