NewsAbstand, Desinfektion, Schutzanzüge: Unter diesen Umständen erlaubt der Bundesrat das Zügeln

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Abstand, Desinfektion, Schutzanzüge: Unter diesen Umständen erlaubt der Bundesrat das Zügeln

Möglichst kein Kontakt zwischen den Umzugsleuten und denjenigen, die umziehen, ein Mindestabstand von zwei Metern sowie regelmässige Desinfektion der Hände oder das Tragen von Schutzanzügen - der Bundesrat erlaubt Umzüge weiterhin unter ganz klaren Bedingungen.
Publiziert am Fr 27. März 2020 15:39 Uhr
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