MoneyPensionierung – Wieviel bleibt?

Pensionierung – Wieviel bleibt?

Staffel 2021 – Folge 5
Wer in Pension geht, der hat noch gut ein Viertel von seinem Leben vor sich. Dies besagt zumindest die Statistik. Doch, muss ich im Rentenalter finanziell den Gürtel enger schnallen? Vorsorgeexperte Leo Hug von Comparis klärt auf.
Erstausstrahlung:

Pensionskasse: Mit dem Umwandlungssatz sinkt Ihre Rente

Wie hoch wird Ihre Rente aus der zweiten Säule? Das errechnet die Pensionskasse mit dem Umwandlungssatz. Über kurz oder lang wird dieser Satz sinken. Was bedeutet das für Ihre Vorsorge und was können Sie unternehmen?

Das angesparte Kapital in der zweiten Säule bringt an den Finanzmärkten weniger Rendite als früher. Zudem leben die Menschen länger. Das heisst unter dem Strich: Die Renten aus den Pensionskassen nehmen tendenziell ab. Doch wie stark werden sie schrumpfen? Wie viel Rente können Sie von der Pensionskasse erwarten?

Was ist der Umwandlungssatz?

Die zweite Säule funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heisst: Jeder spart in seiner Pensionskasse Altersguthaben an. Im Ruhestand profitiert er von genau diesem angesparten Geld.

Sie können Ihr Altersguthaben in eine Rente umwandeln lassen oder als Kapital beziehen. Beim Kapitalbezug sind die Pensionskassen verpflichtet, mindestens einen Viertel des Altersguthabens auszuzahlen. Viele Pensionskassen sehen in ihrem Reglement vor, dass auch ein grösserer Teil oder das gesamte Vorsorgevermögen als Kapital bezogen werden kann.

Das nicht bezogene Altersguthaben wird in eine Rente umgewandelt, und zwar anhand des sogenannten Umwandlungssatzes (UWS). Zurzeit beträgt dieser Satz im obligatorischen Teil der Pensionskasse 6,8 Prozent. Er wird im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt und sagt aus, wie die jährliche Rente berechnet wird.

Beispiel: Ein Altersguthaben von 100’000 Franken ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 6’800 Franken pro Jahr.

Machen Sie sich ein konkretes Bild davon, wie Ihre Rente dereinst aussehen wird.

Wie stark sinkt der Umwandlungssatz?

Eine jährliche Rente von 6,8 Prozent auf das angesparte Vorsorgekapital reicht zu aktuellen Marktbedingungen für eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren 17 Jahren nach der Pensionierung. Tatsächlich beträgt heute die Lebenserwartung von 65-jährigen Männern weitere 20 Jahre, jener für Frauen weiter 23 Jahre. Deswegen drängen viele Pensionskassen auf eine Senkung des Umwandlungssatzes. Berechnungen von comparis.ch zufolge wäre ein Umwandlungssatz von rund 5 Prozent realistisch.

Hoher Umwandlungssatz muss finanziert werden

Hält die Politik an einem Umwandlungssatz über dem mathematisch gerechtfertigten Niveau fest, muss jemand für die überhöhten Leistungen an die Rentner aufkommen. Zurzeit sind das die Besserverdienenden und die beruflich Aktiven:

1. Besserverdienende Neurentner erhalten weniger

Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nur für Einkommen zwischen 21’510 und 86’040 Franken (seit Beginn 2021). Bei Einkommen in dieser Bandbreite muss die Pensionskasse den gesetzlichen Umwandlungssatz garantieren. Für Einkommen über dieser Grenze beginnt der freiwillige, überobligatorische Teil. Hier kann jede Pensionskasse den Umwandlungssatz frei festsetzen. Einige Kassen haben im Überobligatorium den Satz bereits unter 5 Prozent gedrückt, um die Leistungen im Obligatorium noch finanzieren zu können.

2. Den aktiven Beitragszahlern wird die Rendite gekürzt

Den Erwerbstätigen wird weniger Rendite gutgeschrieben, als mit ihrem Kapital im Jahresverlauf tatsächlich erarbeitet wurde. Im Jahr 2019 wanderten auf diese Weise 7,2 Milliarden Franken von den aktiv Versicherten zu den Rentnern. Das ist systemfremd, weil die Pensionskassen nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert sind und eben nicht nach dem in der ersten Säule (AHV) angewendeten Umlageverfahren. In der AHV zahlen die Jungen von heute für die Alten von heute.

Wie fülle ich die Vorsorgelücke?

Reicht die Rente für das Leben nach der Pensionierung? Diese Frage müssen Sie sich stellen.

Die Renten aus erster Säule (AHV) und zweiter Säule (Pensionskasse) decken heute in der Regel rund 60 Prozent des letzten Einkommens. Erfahrungsgemäss benötigt ein Rentner rund 80 Prozent seines letzten Gehaltes. Mit sinkenden Umwandlungssätzen kann die Finanzierung von 60 Prozent durch Renten nicht mehr gehalten werden. Die Lücke zwischen Rentenleistungen und dem tatsächlichen finanziellen Bedarf, die sogenannte Vorsorgelücke, droht somit noch grösser zu werden.

Mit regelmässigen Einzahlungen in die steuerprivilegierte dritte Säule oder mittels Einkäufen in die Pensionskasse lassen sich Vorsorgelücken schliessen.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema «Vorsorgelücke schliessen».

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